wir sind...

  • eine Einrichtung des Vereins "Jugendhilfe Bad Friedrichshall e.V."
  • Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
  • ein multiprofessionelles Team von sozial- und heilpädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachkräften
  • seit über 150 Jahren erfahren im Fördern sozial und gesundheitlich benachteiligter junger Menschen und der Unterstützung derer Familien

wir können...

  • bei Bedarf vielschichtige familiäre Problemlagen und Hilfebedarfe umfassend abklären
  • die Hilfe individuell und flexibel gestalten
  • die unterschiedlichen fachlichen Blickwinkel unter alltagsspezifischen Aspekten zusammenführen, um daraus die Hilfen abzuleiten
  • Kinder zu ihrer Entlastung bei familiären Krisen kurzfristig aufnehmen
  • Kinder zu ihrem Schutz aufnehmen

wir wollen...

  • die Einzigartigkeit jedes Menschen entdecken
  • jungen Menschen und ihren Familien mit unserem Angebot helfen diese Einzigartigkeit zu stärken und weiter zu entwickeln
  • gemeinsame Lösungen auch für schwierige Probleme finden
  • dabei helfen, dass junge Menschen in und mit ihren Familien aufwachsen können
  • aber auch junge Menschen schützen, sie wachsen lassen und in die Selbstständigkeit begleiten
  • mit unserem interdisziplinären Konzept die gegenseitige Abstimmung der einzelnen Fachdisziplinen sicherstellen
  • junge Menschen und ihre Familien durch ein vielfältiges therapeutisches und pädagogisches Angebot stützen und fördern
  • eine fachübergreifende Diagnostik sowie ein disziplinenübergreifendes Förderkonzept erstellen

wir bieten...

stationäre Hilfen zur Erziehung (§ 27 i.V.m. § 34 und § 35 SGB VIII) in

  • Innenwohngruppen mit je 8 Plätzen für Jungen und Mädchen ab 4 Jahren; zum Teil mit Intensivbetreuung und multiprofessioneller Abklärung und Diagnostik
  • dezentralen Wohngruppen mit 6 bis 8 Plätzen für Jungen und Mädchen ab 6 Jahren; zum Teil mit Intensivbetreuung und Therapie
  • Jugendwohngemeinschaften

Tagesgruppe als teilstationäres Jugendhilfeangebot nach § 27 i.V.m. § 32, 35a SGB VIII 

 

ambulante und teilstationäre Hilfen (§ 27 i.V.m. § 29 SGB VIII) durch Sozialpädagogische Förderzentren (Jugendhilfe im Lebensfeld)

  • JuLe Bad Friedrichshall
  • JuLe Ilsfeld

Erziehungsbeistandschaften (§ 30 i.V.m. § 41 SGB VIII)

 

Schulsozialarbeit an Grundschulen sowie an weiterführenden Schulen

 

Jugendarbeit in Kommunen

 

Unterstützung von Kommunen bei der Entwicklung von kommunalen Bildungslandschaften

 

ambulante (sozial-)pädagogische Hilfe für Familien (§ 37 SGB VIII)